Leistungsangebot für
Vermieter und Mieter
Seit dem 01.06.2015 gilt das Bestellerprinzip welches eine neue Provisionsregelung für die Vermittlung von Mietverträgen beschreibt.
Die neue Gesetzgebung zur Maklerprovision entspricht dem ganz normalen Geschäftsgebaren der freien Wirtschaft. Derjenige, der einem Makler oder einem Immobilienberater einen Auftrag erteilt, ob zur Wohnungs- oder Haussuche für Mietinteressenten oder zur Suche eines Mieters für die Eigentumswohnung oder das Haus eines Vermieters, zahlt auch die Maklerprovision.
Wer bestellt, der bezahlt.
Beauftragt der Vermieter den Makler mit der Suche nach einem geeigneten Mieter, so liegen die Kosten des Maklers bei dem Vermieter.
Ein Makler kostet zwar Geld, ist aber ein wertvolle Berater und Experten auf seinem Gebiet.
Unser Leistungsangebot
Exklusive Mietersuche für den Vermieter inklusive Objektaufnahme, Exposéerstellung, Zeitungsanzeigen, Inseraten auf allen gängigen Immobilienportalen sowie unserer Homepage, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Mietvertragerstellung und Wohnungsübergabe
Einzelleistungen für den Vermieter als Auftragsgeber
Einzelleistungen für den Mieter als Auftragsgeber
Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne unter 0381/ 364 446 12 zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.